ALLGEMEINE GESCHÄFTSBESTIMMUNGEN

Angebot (Kostenvoranschlag)

Angebote (Kostenvoranschläge) werden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für ihre Richtigkeit übernommen werden. Kostenvoranschläge beziehen sich auf das Ausstellungsdatum. Zusätzliche Kosten, die im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt werden konnten, werden gesondert verrechnet. Alle in Angeboten genannten Preise bleiben fix wenn der Arbeitsauftrag innerhalb eines Monats in Auftrag gegeben wird. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Teil jedes Anbotes und Auftrages, es gilt österreichisches Recht.

Auftrag

Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen als vereinbart. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Preise

Mit erscheinen der neuen Preisliste verlieren frühere Listen ihre Gültigkeit. Alle genannten Preise sind für Österreich Bruttopreise, für die restliche EU Nettopreise. Preisänderungen insbesondere wegen Steigerung der Gestehungskosten sind vorbehalten. Alle Preise sind in EUR angegeben. Auf Dental Artikel (Durchlaufmaterial) werden 20% Dispositionszuschlag hinzugerechnet.

Zähne, Konfektionsteile, Metalle und Legierungen sind in den Preisen nicht enthalten und werden extra mit den üblichen Aufschlägen und Materialverlusten verrechnet. Für diese nicht selbst produzierten Komponenten haftet CADstar nicht, es kann jedoch ihm gegen den Erzeuger wegen Mangels zustehenden Ansprüchen an den Kunden abtreten. Außer Edelmetall geht anfallendes Arbeitsmaterial bei Reparaturen in das Eigentum des Labors über. Auf angelieferte Teile und Material, für die auch ein Verarbeitungszuschlag erhoben werden kann, wird keine Haftung übernommen.

Normen und Gesetze

Sämtlich anfallende Arbeiten werden nach den grundlegenden Anforderungen des Medizinprodukte Gesetzes unter Einhaltung der betrieblichen Herstellungsdokumentation sowie der Verarbeitungsanleitung für die verwendeten Materialien, in der vom Auftraggeber festgelegten Ausführung nach dem Stand der Technik hergestellt.

Lieferung

Abholung oder Zustellung im Raum Bundesland Salzburg einmal täglich kostenlos. Postversand in ganz Österreich und EU per Express Briefsendung einmal täglich. Verpackungskosten, Versicherungskosten und Porto gehen zu Lasten des Käufers.

Termine

Die Lieferfristen werden nach bestem wissen angegeben und sind freibleibend. Wir sind bemüht, die genannten Lieferzeiten einzuhalten. Sollte das in einem einzelnen Fall nicht gelingen, ist der Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.

Die gewünschten Teillieferungen (Zwischenproben) gelten als einzelnes Geschäft. Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen oder sonstige durch uns unabwendbare Hindernisse, Betriebsstörung gravierender Art, Verzögerungen der Zulieferung, Fehlleistung u. a. m., sowie Verlust im Postlauf entbinden uns von vereinbarten Lieferterminen und kostenloser Wiederholung, sowie Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Es wird angestrebt, die anfallenden Aufträge in den bekannt gemachten Mindestzeiten durchzuführen; wird von Seiten des Auftraggebers eine schnellere Durchführung des Auftrages gewünscht, sind die anfallenden Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen.

Gefahrenübergang

Der Versand und Transport erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht über, wenn die Ware das Labor verlässt. Die Lieferung ist erfüllt mit dem Abgang aus dem Labor.

Geschäftszeiten

Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 17 Uhr. – Samstag von 7 Uhr bis 12 Uhr.

Beanstandung, Mängel und Gewährleistung

Wir garantieren für einen einwandfreien Sitz der fertig gestellten Arbeiten am Modell. Beanstandungen, Mängel und Fehler sind uns unverzüglich nach bekannt werden mitzuteilen und durch Vorlage eines neuen Abdruckes und des alten Modells zu belegen. Etwaige Beanstandungen können innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung unter Vorlage des alten und eines neuen Modells bei gleichzeitiger Angabe des Lieferdatums berücksichtigt werden, andernfalls gilt das Produkt als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen.

Dem Kunden wird bei Erfüllung der Liefer- und Zahlungsbedingungen Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit auf die Werkarbeit während der Dauer von zwei Jahren gegeben. Wird das gelieferte Produkt ergänzt, von fremder Seite oder durch Einbau fremder Teile verändert, erlischt die Gewährleistung.

Die Gewährleistung wird durch Reparatur oder Ersatz erfüllt. Es werden nur Teile ersetzt, die Fehler aufweisen. Gewährleistungsansprüche müssen nach Mangelfeststellung innerhalb 14 Tagen dem Labor mitgeteilt werden. Die Gewährleistung erlischt, wenn Laborangaben zur Behandlung des Produktes nicht eingehalten werden. Die aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Kunden zu tragen. Es besteht kein Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Natürlichen Verschleiß, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Behandlung oder Gewalteinwirkung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. CADstar haftet gemäß § 9 PHG nicht für Sachschäden, die der Kunde im Rahmen seines Unternehmens erleidet. Regressansprüche bei der Haftung des Kunden durch das PHG und Einschränkungen jeglicher Art der für das Labor resultierenden Verpflichtungen sowie der dem Kunden zustehenden Ansprüchen nach diesem Gesetz oder anderen Bestimmungen werden Sachschäden ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Alle weiteren Schadenersatzansprüche, insbesondere Folgeschäden und Arbeitskosten des Auftraggebers sind generell ausgeschlossen.

Wenn unzulässige Veränderungen an unseren Produkten vorgenommen werden entfällt die Gewährleistung. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges sind ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Labor verschuldet sind.

Zahlung und Zinsen

30 Tage Netto. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden dem Kunden Verzugszinsen verrechnet.

Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind wir berechtigt, vom Tag der Fälligkeit an die jeweils gültigen Kontokorrentkreditzinsen der Hausbank zu verrechnen. Alle durch Zahlungsverzug verursachten Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen findet nicht statt. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bzw. Einlösung der Wechsel oder Schecks bleibt die Ware unser Eigentum. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Bischofshofen. Gerichtsstand ist St. Johann i. Pg.

Sonstiges

Durch die einmalige Übergabe dieser Geschäftsbedingungen gelten diese für alle zukünftigen Aufträge. Auftragserteilung bedingt Anerkennung vorstehender Richtpreise und der Liefer- und Zahlungsbedingungen. Änderung oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen, aus welchen Gründen auch immer, nichtig oder ungültig sein, bleiben die übrigen Punkte aufrecht.

Menü